Im deutschen Sprachgebrauch gibt es keinen einheitlich definierten Denkmalbegriff. Aufgrund einer künstlerischen, historischen oder kulturellen Bedeutsamkeit kann ein öffentliches Interesse bestehen, die Erinnerung zu bewahren und ein Denkmal zu benennen. Denkmäler sind Zeugnisse der kulturellen Entwicklung der Menschheit. Im Rahmen der Erinnerungskultur wird ihnen aus vielfältiger Sicht ein besonderer Wert zugesprochen.
Allgemein bekannt sind die Hauptkategorien Baudenkmäler und Bodendenkmäler. Der Begriff Baudenkmal erklärt sich selbst. In Deutschland sind etwa 750.000 Baudenkmäler registriert. Zu Bodendenkmälern gehören unterirdische bauliche Anlagen, Reste oberirdischer baulicher Anlagen sowie Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus der geologischen Vergangenheit. Funde wie Scherben gehören auch dazu. Zu erwähnen sind auch Kulturdenkmäler, Literatur- und Sprachdenkmäler, Kunstdenkmäler oder das UNESCO-Welterbe.
Ebenso bedeutsam sind Natur- und Gartendenkmäler wie historische Gärten, Parks, Friedhöfe, Alleen oder geschützte Bäume.
Nicht zu vergessen sind die Kleindenkmäler. Sie erinnern an eine Person oder erfüllen einen besonderen Zweck. Dazu gehören beispielsweise Brunnen, historische Wegweiser oder Pflaster, Pegelhäuschen, Gedenksteine oder Statuen. Diese Kleindenkmäler stehen nicht immer unter Denkmalschutz. Deshalb ist die genaue Anzahl aller Objekte in Deutschland nicht bekannt. Da sie oft eine nachrangige Bedeutung haben, kommen oft gemeinnützige Vereine, Gemeinden oder Privatpersonen für die Unterhaltung auf.
Wegekreuz in Essig
(Foto: Prof. emeritus Hans Schneider (Geyersberg), Essig Wegekreuz B 56 Sternstraße (01), CC BY 3.0)
1988 erhielt die Gemeinde Swisttal vom Amt für Denkmalpflege eine entsprechende Aufstellung. Teil A verzeichnet die Baudenkmäler, Teil B die Bodendenkmäler. Die Eintragung in diese Denkmalliste kann auf unterschiedliche Art erfolgen. Der Antrag erfolgt vom Landschaftsverband oder von Eigentümern von Bauwerken. Allerdings besteht bei Eigentümern kein Rechtsanspruch auf Eintragung. Klagen hätten keine Aussicht auf Erfolg.Denkmalschutz war und ist nachhaltig, denn Denkmäler sind Klimaschützer. Die meisten historischen Gebäude zeichnen sich durch langlebige, natürliche Materialien und eine positive Gesamtenergiebilanz aus.
Schaut man in die Liste der Bau- und Bodendenkmäler in Swisttal, so ist die Anzahl doch überraschend. Für Baudenkmäler Buschhoven gibt es in Buschhoven 26 Eintragungen, für Dünstekoven acht, für Essig fünf, für Heimerzheim 30, für Ludendorf 12, für Miel 16, für Morenhoven 23, für Odendorf 20, für Ollheim 24 und für Straßfeld neun.
Die Anzahl der Bodendenkmäler ist dagegen überschaubar. Für Buschhoven sind zwei, für Miel acht, für Morenhoven eins und für Straßfeld ebenfalls eins eingetragen.
Erschienen am 18.9.21 in Blick Aktuell, Journal Rhein-Sieg-Kreis, Ausgabe 37/2021
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