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Der Verein Zehnthaus e.V. ist als gemeinnützig anerkannt.  


Der Freistellungsbescheid vom Finanzamt St. Augustin wurde am 01.03.2023 für fünf weitere Jahre erteilt.
Unser Verein ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und für Spenden, die uns zur Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur zugewendet werden, Zuwendungs-bestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.


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